Zwei Mobilfunk-Discounter müssen nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW ein Ordnungsgeld zahlen. Der Grund: Kunden konnten ihren Kündigungsgrund online nicht individuell angeben. Bereits im Jahr 2022 wurden die Mobilfunkanbieter deswegen abgemahnt.
15.000 Euro Strafe für Klarmobil und Freenet
„Es ist nicht akzeptabel, dass sich diese Anbieter nicht an die gegen sie ergangenen Gerichtsurteile halten. Wir lassen sie damit nicht durchkommen“, sagt Felix Flosbach, der bei der Verbraucherzentrale NRW als Jurist und Leiter der Gruppe Verbraucherrechte tätig ist.
Was macht einen guten Handyvertrag aus? Die Antwort gibt es im Video:
Freenet: Kündigungsbutton immer verfügbar
Ein Sprecher von Freenet weist darauf hin, dass ein gesetzlich geforderter Kündigungsbutton jederzeit verfügbar war. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass tatsächlich eine Funktion gefehlt habe, mit der Kunden konkrete Gründe für die Kündigung angeben können.
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