Mobiles Bezahlen
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Google Pay: Sparkasse bietet eigene Bezahl-App an – „Mobiles Bezahlen“
Auf einfachem Weg ist es mit einem Sparkassen-Konto nicht möglich, es für Zahlungen via Google Pay einzusetzen. Lediglich Nutzer in Österreich können ihr Konto bei der Sparkassen mit Googles Bezahldienst verknüpfen (Quelle: Sparkasse Österreich).
Sparkasse: Google Pay als Bezahlungsmöglichkeit – aktuell nicht unterstützt
Bereits seit 2018 gibt es Google Pay, den Bezahldienst von Google, in Deutschland. Sparkassen-Kunden fragen sich aber auch nach über 5 Jahren, ob und wie sie den Dienst mit ihrem Android-Smartphone nutzen können, um kontaktlos mit dem Handy zu bezahlen.
Um Zahlungen durchzuführen, muss das Smartphone entsperrt werden. Dazu wird die Eingabe einer PIN oder ein anderes biometrisches Sicherheitsverfahren verlangt. Sparkassen-Karten können über das Online-Banking in digitaler Form zur „Mobiles Zahlen“-App hinzugefügt werden.
Mobiles Bezahlen
S-Payment GmbH
Die Sparkasse ist eine beliebte Bank in Deutschland, deswegen wollen auch Kunden diese moderne Option nutzen, um mit dem Handy zu bezahlen. Offiziell wurde bereits vor dem Start in Deutschland bestätigt, dass die Sparkasse Google Pay nicht anbieten wird. In einem Tweet über den offiziellen Account antwortet die Bank auf die Nachfrage eines Nutzers und teilte mit, dass Google Pay für die Sparkasse in Deutschland keine Option sei.
Voraussetzungen: Wer die neue „Mobiles Bezahlen“-App der Sparkasse nutzen möchte, muss Folgendes beachten:
- Das Mindestalter für die Nutzung ist 13 Jahre.
- Online-Banking muss für das jeweilige Konto aktiviert sein.
- Das Android-Smartphone muss eine aktuelle Android-Version verwenden.
- Die NFC-Funktion muss aktiviert sein. Ohne NFC-fähiges Smartphone ist der Dienst nicht nutzbar.
- Für das Konto muss eine digitale Sparkassen-Karte verfügbar sein.
- Die Sparkasse kann unabhängig von anderen Filialen eine Gebühr für die verwendeten Karten erheben. Erfragt vorher bei eurer Sparkasse, welche Konditionen für euch gelten und ob Gebühren anfallen. Es gibt keinen allgemeingültigen Betrag.
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