Es sieht schon etwas abenteuerlich aus, dieses zusammengestückelte Nummernschild: Ein „W“, wo eigentlich die TÜV-Plakette hingehört und hinten abgetrennt taucht die Plakette dann doch noch auf. Sieht verboten aus, ist es aber nicht. Wir erklären, was es mit dem sogenannten Wechselkennzeichen auf sich hat.
„W“ auf dem Nummernschild: Das hat es mit dem Wechselkennzeichen auf sich
Auf der Straße gesehen haben es wahrscheinlich nur die Wenigsten. Aber wer doch einmal darüber stolpert, dürfte von dem Anblick des Wechselkennzeichens (oben im Bild) irritiert sein. Hinter dem ungewöhnlichen Nummernschild verbirgt sich aber eine eigentlich praktische Sonderregelung – zumindest in manchen Fällen.
Denn das „W“ signalisiert dem Beobachter, dass es sich beim fraglichen Nummernschild um ein Wechselkennzeichen handelt. Dabei ist der Name Programm: Das Nummernschild kann zwischen zwei Fahrzeugen hin und her gewechselt werden. Wer mehrere Autos oder Motorräder besitzt, kann so etwas Geld sparen, zwei Fahrzeuge teilen sich dann einfach ein Kennzeichen.
Dabei gibt es allerdings einige Regeln zu beachten (Quelle: ADAC):
- Maximal zwei Fahrzeuge sind möglich.
- Beide Fahrzeuge müssen dem gleichen Fahrzeugtyp (Pkw, Motorrad oder Anhänger) entsprechen. Ihr könnt also nicht ein Auto und ein Motorrad auf das gleiche Kennzeichen anmelden.
- Das Wechselkennzeichen gilt für die Klasse M1 (Pkw bis maximal 8 Sitzplätze plus Fahrer), Klasse L (Krafträder, Trikes und Quads) sowie für die Klasse O1 (Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse).
- Ausgenommen sind: Rote Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
- Ihr könnt immer nur mit einem der Fahrzeuge auf einmal fahren.
- Ihr braucht eine Möglichkeit, das andere Fahrzeug unterzubringen, wenn es nicht gefahren wird. Im öffentlichen Raum müsst ihr für Fahrzeuge ohne Kennzeichen ein Bußgeld zahlen – auch wenn ihr eigentlich ein Wechselkennzeichen nutzt.
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Wie funktioniert der Wechsel beim Wechselkennzeichen?
Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, muss es – wie der Name sagt – wechseln, um damit zwei Fahrzeuge nutzen zu können. Dafür ist das Kennzeichen zweigeteilt. Der fordere Teil enthält die europäische Flagge, und die Länderkennung D für Deutschland sowie die Ortskennung, bei der die Fahrzeuge zugelassen sind – von A für Augsburg bis ZZ für den Burgenlandkreis. Es folgen die Kennzeichnung mit „W“ als Wechselkennzeichen sowie das Wappen des jeweiligen Bundeslands und eine Buchstabenfolge. Die TÜV-Plakette findet sich anders als bei gewöhnlichen Kennzeichen hier nicht. Diesen Teil des Kennzeichens könnt ihr entfernen und von Fahrzeug zu Fahrzeug wechseln.
Der zweite Teil ist der fahrzeugspezifische. Hier finden sich die letzte Ziffer des Nummernschilds und die TÜV-Plakette. Denn beide Fahrzeuge müssen für den Verkehr tauglich sein und brauchen jeweils individuelle Plaketten.
Außerdem können hier, wie bei gewöhnlichen Kennzeichen, noch andere spezifische Buchstaben folgen, wie ein H für Oldtimer oder das E für Elektrofahrzeuge. Ihr könnt nämlich etwa auch einen Verbrenner und ein E-Auto mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen nutzen. Außerdem ist in kleiner Schrift auch der Rest des vollständigen Kennzeichens angegeben.
Vorteil des Wechselkennzeichens gegenüber etwa einem Saisonkennzeichen ist, dass ihr beide Fahrzeuge ganzjährig fahren könnt. Ihr solltet aber wissen, dass ihr mit einem Wechselkennzeichen keine Steuervorteile zu erwarten braucht.
Günstiger kann es trotzdem werden, als beide Fahrzeuge einzeln zuzulassen. Denn viele Versicherer bieten Sondertarife für mit Wechselkennzeichen genutzte Fahrzeuge an, sodass ihr hier ein gewisses Sparpotenzial habt. Letztlich kommt es aber auf die individuelle Situation an, ob sich ein solches Wechselkennzeichen lohnt. Wenn ihr die Fahrzeuge häufig wechselt, solltet ihr den Mehraufwand beim hin und her wechseln nicht außer Acht lassen.