Facebook und Instagram verurteilt – was jetzt passieren muss

Die in den
App-Versionen von Facebook und Instagram verwendete Aufschrift des
Bestellbuttons mit „Weiter zur Zahlung“ ist ebenso nicht ausreichend. Die
Aussage „Weiter zur Zahlung“ suggeriert, dass man auf eine weitere Seite zur Eingabe
von Daten oder ähnlichem weitergeleitet wird. Jedoch ist Metas aktueller Bestellprozess
so aufgebaut, dass mit Klicken auf diesen Button bereits der Vertrag abgeschlossen
wird.

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Der Bestellbutton gilt als irreführend

Plattformen:Android

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منبع

Version:294.0

Zulässig für
das Oberlandesgericht sowie den Europäischen Gerichtshof sind Bestell-Buttons
mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ oder ähnliches. Die Aufschrift
„Abonnieren“ weist laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen:
I-20 UKlaG 4/23) nicht ausreichend auf die Tatsache
hin, da es auch kostenfreie Abos gibt.

Sprachen:Deutsch

Da das Urteil des
Oberlandesgerichts rechtskräftig ist, sind bereits getätigte Bezahl-Abonnements
für die sozialen Medien Facebook und Instagram mit dem irreführenden
Bestellbutton unwirksam. Nutzer, die einen Vertrag über den
„Abonnieren“-Button abgeschlossen haben, sind demnach nicht zahlungspflichtig.
Die Verbraucherzentrale des Bundeslands NRW prüft aktuell, ob die bereits
gezahlten Beträge von Meta zurückgezahlt werden müssen. Es bleibt
abzuwarten, worauf sich die Verbraucherzentrale und der Konzern einigen werden.
Bis dahin bleibt Meta nichts anderes übrig, als den Bestellprozess für das
Bezahlabo zu optimieren und die bemängelten Punkte auszubessern, sodass direkt
ersichtlich ist, ab wann der kostenpflichtige Vertrag abgeschlossen ist.

Lizenz:Freeware

Klickt euch durch die Bilderstrecke und amüsiert euch über die peinlichsten Beiträge in den sozialen Medien:

Was passiert mit Nutzern, die den „Abonnieren“-Button bestätigt haben?

Für
Verbraucher muss klar ersichtlich sein, ob ein kostenpflichtiges Abo
abgeschlossen wird. Der Meta-Konzern wurde nun wegen Nichteinhaltung verurteilt.