Originalartikel:
BMW gewinnt Gerichtsstreit: Verbrenner-Verbot ist vom Tisch – vorerst
BMW muss weiter bangen: Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Bayern, um ein Verkaufsverbot für Verbrenner zu erwirken. Nach einer erneuten Niederlagen für die Umweltschützer geht es jetzt vor den Bundesgerichtshof.
BMW hat einen kleinen Sieg vor Gericht eingefahren. Ein Verbot für den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2030 sowie eine zwangsweise Reduzierung der Verkaufsmengen bis dahin sind vom Tisch. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht geklagt, weil der Verkauf von Benziner und Diesel und die damit verursachten Treibhausgasemissionen „zu zwingenden rechtswidrigen Eingriffen in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger“ führen würde.
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Man sieht also nur zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, gegen BMW zu entscheiden. Entsprechend der Entscheidung der Verfassungsrichter von 2021 wäre ein Verbot allerdings wohl durchaus möglich. Bisher hält man aber die Maßnahmen, die in Europa sowie von der Bundesregierung getroffen worden, für ausreichend, um die Klimaziele des Pariser Abkommens einzuhalten. Sollte BMW die reißen, könnte es in Zukunft anders aussehen.
Anwalt sicher: Verkaufsverbot für BMW ist eine Frage der Zeit
Der Anwalt der DUH sieht es ähnlich: „Mit dem heutigen Urteil steht fest, dass unsere Klage erfolgreich sein wird, wenn absehbar ist, dass die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden. Wird der Klimaschutz durch Politik und Unternehmen weiter verschleppt, wird unsere Klage somit zukünftig erfolgreich sein“ (Quelle: DUH).
Die Richter in München sehen es anders – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: „Das Landgericht hat entschieden, dass der von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht von vorneherein ausgeschlossen ist. Derzeit drohe jedoch noch kein rechtswidriger Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dass es tatsächlich so kommt, steht allerdings keineswegs fest. Denn wie die Kläger kann auch BMW bei der Ausübung seines Geschäfts auf freiheitsrechtliche Ansprüche verweisen. Auch bei weiteren Klagen kommt es demnach wieder auf eine sogenannte Interessenabwägung an: Die Richter müssen entscheiden, für welche Seite der Eingriff in die Freiheitsrechte – so einer festgestellt wird – schwerer wiegt.
Mit E-Autos wie dem Konzeptmodell iVision Dee von BMW dürften die Umweltschützer weniger Probleme haben: