BMW kommt nicht zur Ruhe: Umweltschützer bei Verkaufsverbot hartnäckig

Originalartikel:

BMW gewinnt Gerichtsstreit: Verbrenner-Verbot ist vom Tisch – vorerst

BMW muss weiter bangen: Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Bayern, um ein Verkaufsverbot für Verbrenner zu erwirken. Nach einer erneuten Niederlagen für die Umweltschützer geht es jetzt vor den Bundesgerichtshof.

BMW
Update vom 22. Oktober 2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gibt nicht auf. Im Gerichtsstreit mit BMW zieht der Verband jetzt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Zuvor hatten die Umweltschützer in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München verloren. Ziel der Klage ist es, BMW den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030 zu verbieten. Laut DUH war man von Beginn an darauf eingestellt, die Klage bis vor den BGH zu tragen. Neben BMW klagt die Umwelthilfe auch gegen Mercedes und unterstützt gemeinsam mit Greenpeace Klagen gegen Volkswagen.
BMW hat einen kleinen Sieg vor Gericht eingefahren. Ein Verbot für den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2030 sowie eine zwangsweise Reduzierung der Verkaufsmengen bis dahin sind vom Tisch. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht geklagt, weil der Verkauf von Benziner und Diesel und die damit verursachten Treibhausgasemissionen „zu zwingenden rechtswidrigen Eingriffen in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger“ führen würde.

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Man sieht also nur zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, gegen BMW zu entscheiden. Entsprechend der Entscheidung der Verfassungsrichter von 2021 wäre ein Verbot allerdings wohl durchaus möglich. Bisher hält man aber die Maßnahmen, die in Europa sowie von der Bundesregierung getroffen worden, für ausreichend, um die Klimaziele des Pariser Abkommens einzuhalten. Sollte BMW die reißen, könnte es in Zukunft anders aussehen.

Anwalt sicher: Verkaufsverbot für BMW ist eine Frage der Zeit

Der Anwalt der DUH sieht es ähnlich: „Mit dem heutigen Urteil steht fest, dass unsere Klage erfolgreich sein wird, wenn absehbar ist, dass die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden. Wird der Klimaschutz durch Politik und Unternehmen weiter verschleppt, wird unsere Klage somit zukünftig erfolgreich sein“ (Quelle: DUH).

Die Richter in München sehen es anders – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: „Das Landgericht hat entschieden, dass der von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht von vorneherein ausgeschlossen ist. Derzeit drohe jedoch noch kein rechtswidriger Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dass es tatsächlich so kommt, steht allerdings keineswegs fest. Denn wie die Kläger kann auch BMW bei der Ausübung seines Geschäfts auf freiheitsrechtliche Ansprüche verweisen. Auch bei weiteren Klagen kommt es demnach wieder auf eine sogenannte Interessenabwägung an: Die Richter müssen entscheiden, für welche Seite der Eingriff in die Freiheitsrechte – so einer festgestellt wird – schwerer wiegt.

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