Behörde nimmt sich Telekom, Vodafone & o2 vor

Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica, der Konzern hinter o2, haben es versäumt, die noch bestehenden Lücken in ihren 4G-Netzen in Deutschland zu schließen. Das kritisiert die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) und hat bereits im September Bußgeldverfahren gegen alle drei Netzbetreiber gestartet, wie jetzt bekannt wurde (Quelle: dpa via t-online).

Bei wenigen Verstößen ist mit geringen Bußgeldern für die Provider zu rechnen – wenn überhaupt. In der Branche gelte die jetzt bekannt gewordene Eröffnung der Bußgeldverfahren vielmehr als Zeichen an die Konzerne, dass die Behörde nicht erfüllte Vorgaben in Zukunft nicht einfach so durchgehen lässt.

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Es ist demnach das erste Mal, dass die Bundesbehörde auf dieses Mittel gegen die Provider zurückgreift. Die sehen sich nicht in der Verantwortung, heißt es. Laut Deutscher Presse-Agentur hat die Bundesnetzagentur die Bußgeldverfahren „wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen“ eröffnet.

Funklöcher sind zwar an vielen Orten und für viele Handy-Nutzer seltener geworden, aber noch lange kein Problem der Vergangenheit. Besonders in ländlichen Gegenden können solche Netzaussetzer zum ärgerlichen Alltag gehören. Weil die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica/o2 nicht genug dagegen unternommen haben, werden sie jetzt zur Kasse gebeten.

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Bereits früher im Jahr hatte die BNetzA ebenfalls ein Verfahren gegen 1&1 eröffnet. Die Marke aus Montabaur beziehungsweise der Konzern hinter ihr, die United Internet AG, baut derzeit das vierte Mobilfunknetz in Deutschland auf. Dabei hat man bereits mehrere zeitliche Vorgaben verpasst. Inzwischen steht ein neuer Starttermin im Dezember fest.



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Laut BNetzA ist genau das aber nicht in allen rund 500 Fällen der Fall. Sowohl die Telekom als auch Vodafone und Telefónica/o2 hätten die gesetzten Ziele zwar nicht vollkommen verfehlt, aber eben auch nicht vollkommen erfüllt. Genaue Angaben, um wie viele Funklöcher es geht, fehlen derzeit.

Möglich seien solche Fälle etwa, wenn ein Gebiet wegen entgegenstehender rechtlicher Regelungen nicht durch einen Funkmast erschlossen werden kann – oder schlicht niemand ein geeignetes Grundstück an einen der Betreiber vermieten wolle.

Die Netzbetreiber hingegen argumentieren, dass in den von der Behörde bemängelten Fällen – es soll um rund 500 Funklöcher in den 4G-Netzen gehen – eine Ausnahme gelte. Wenn der Netzausbau beziehungsweise das Schließen von Versorgungslücken durch neue Funkmasten real nicht machbar ist, müssten die Auflagen trotzdem als erfüllt gelten.